Wertgutachten
Sachwertverfahren / Ertragswertverfahren / Vergleichswertverfahren nach § 194 BAUGESETZBUCH
Verkehrswerten bei Erbschaftsangelegenheiten
Ertragswert
Vorwiegend für Mehrfamilienhäuser und Geschäftshäuser geeignet
Vergleichswert
Vergleichswertverfahren kommt zur Anwendung wenn Sachwert-u. Ertragswert-GA nicht geeignet sind
GuTachten Erstellen
KERNAUFGABE EINES GUTACHTERS IST ES, DEN VERKEHRSWERT DER IMMOBILIE NACH § 194 BAUGESETZBUCH (BAUGB) ZU ERMITTELN.
Wir erstellen auf Anfrage für Sie eine individuelle auf Ihre Immobilie speziell angepasstes Gutachten.
WAS KOSTET EIN UNABHÄNIGER GUTACHTER ?
Die Kosten für die Leistung eines Gutachters richteten sich bis 2019 nach §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOIA). Ab 2020 ist das Honorar eines Gutachters frei verhandelbar. Der Aufwand wird im Stundenlohn x Stundensatz zzgl. 19% MwSt. berechnet. Lassen Sie ein Angebot von uns erstellen. Ein guter Richtwert ist – je nach Aufwand – eine Vergütung zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.
- Grundbuchangaben vom Objekt (mit aktuellen GB-Auszug) Gibt es Eintragungen in Abt. II ? Nießbrauch - Rechte und weitere...
- Stimmen die Miteigentumsanteile in der Teilungserklärung im Wohnungs - Grundbuch (im Sondereigentum bei ETW) ?
- Flurkarte (aktuelle Informationen vom Liegenschaftsamt)
- Angaben zu den Baulasten (vorhanden ? optional)
- Angaben zum Objekt (Größen, Wohnfläche/Grundstück/Lagepläne) Stimmen die Bauwerksangaben des Gebäudes?
- Stimmt die Bruttogrundfläche vom Mehrfamilienhaus ?
- Ist eine aktuelle Wohnflächenberechnung vorhanden ? Wurden Anbauten berücksichtigt ?
- Sind Wertminderungen vorhanden ? z. B. Nässeschäden im Keller bei gebrauchten Immobilien ? (ist in Leipzig oft der Fall)
- Wir können auch gern notwendige Unterlagen für Sie beschaffen.
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